FILMPARK BABELSBERG
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Parkordnung
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit zu beachten. Deshalb bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise, auch in Ihrem eigenen Interesse, zu beachten:
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (STVO).
Um einen störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unseres Aufsichtspersonals beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Unsachgemäß geparkte Fahrzeuge werden auf Ihr Risiko und Ihre Kosten umgesetzt.
Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkplatz, nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges erhoben. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist und keine Gegenstände sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse, wie Sturm, Hagel, Explosionen oder Feuer zurückzuführen sind sowie für Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Schadenersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mitarbeiter des FILMPARK Babelsberg verursacht wurde. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn der Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal gemeldet wurde.
Das Gelände des FILMPARK Babelsberg darf nur mit gültiger Eintrittskarte vom Eingang Großbeerenstraße aus betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlagen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur zum einmaligen Besuch gültig und verlieren nach Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit.
Das Betreten des FILMPARK Babelsberg für Jugendliche unter 18 Jahren entbindet Erziehungsberechtigte/Betreuer nicht von der Aufsichtspflicht.
Wir behalten uns vor, Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, den Eintritt zu verwehren oder Sie vom Gelände zu verweisen.
Für Ihren Rundgang stehen Ihnen Wege und Straßen zur Verfügung; die Grünflächen sind keine Liegewiesen! Die Benutzung von Spielgeräten, Fahrattraktionen und ähnlichen Einrichtungen sowie die Teilnahme an Spiel- oder Actionszenen erfolgt auf eigene Gefahr.
Alle Einrichtungen des FILMPARK Babelsberg werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie sich unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des Geländes beim Personal. Spätere Regressansprüche können nicht anerkannt werden.
Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe, Ketten etc.) sind auf dem Gelände nicht gestattet.
Der lautstarke Betrieb von Kassettenrecordern oder ähnlichen Geräten ist untersagt.
Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Zu Führungen oder Attraktionen in geschlossenen Gebäuden, die entsprechende Geräuschkulissen haben (Boomer – das U-Boot, Abenteuersimulator, Showscan – Actionkino) und zur Filmtiershow sind Hunde nicht zugelassen.
Wir behalten uns das Recht vor, für mutwillige Zerstörung oder Beschädigungen Regressansprüche an den Verursacher zu stellen. Eltern oder Begleitpersonen sind gebeten, Ihre Aufsichtspflicht auch innerhalb des FILMPARK Babelsberg gerecht zu werden. Aufsichtspersonen oder Eltern tragen für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Filmpark Babelsberg sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen oder Zählungen.
Den Anordnungen des Personals des Filmpark Babelsberg ist im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten.
Das Personal des FILMPARK Babelsberg ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ein Platzverbot auszusprechen. Eine Erstattung des Eintrittpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Ausstrahlung in den Medien sind nur nach Voranmeldung gestattet (Drehgenehmigung bitte im Bereich Unternehmenskommunikation einholen).Wegen Dreharbeiten kann es zu kurzfristigen Behinderungen oder Sperrungen kommen. Sofern möglich, sind Sie als Zuschauer herzlich dazu eingeladen.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten Aufenthalt und viel Vergnügen im FILMPARK Babelsberg:
Die Geschäftsleitung des FILMPARK Babebelsberg.