AGB

A1. AGB / eAGB Special Events

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher des Filmpark Babelsberg

1. Parken

a. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

b. Um einen störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unseres Aufsichtspersonals beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Vorschriftswidrig geparkte Fahrzeuge werden auf Ihr Risiko und Ihre Kosten umgesetzt.

c. Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkplatz, nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges erhoben. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist und keine Gegenstände sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen werden.

d. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse, wie Sturm, Hagel, Explosionen oder Feuer zurückzuführen sind sowie für Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere können wir keinen Schadenersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mitarbeiter des Filmpark Babelsberg verursacht wurde. Etwaige Schäden müssen unbedingt vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal gegenüber gemeldet werden.

2. Eintritt

a. Das Gelände des Filmpark Babelsberg darf nur mit gültiger Eintrittskarte vom Haupteingang Großbeerenstraße aus betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.

b. Die Eintrittskarten sind nur zum einmaligen Besuch gültig und verlieren nach Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

a. Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Zu Führungen oder Attraktionen in geschlossenen Gebäuden, die entsprechende Geräuschkulissen haben (U-Boot, Abenteuersimulator, 4D-Actionkino, XD Motion Ride) und zur Westernshow sind Hunde nicht zugelassen. Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, müssen einen Maulkorb tragen. Es gilt die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=35848).

b. Im Interesse der Erhaltung unserer Grünanlagen, dürfen die Besucher die vorgeschriebenen Wege nicht verlassen. Das Betreten der Grünanlagen ist untersagt.

c. Vor der Benutzung von Spielgeräten, Fahrattraktionen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Teilnahme an Spiel- oder Actionszenen lesen Sie bitte die Benutzungshinweise bzw. folgen Sie  den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

d. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe, Ketten etc.) sind auf dem Gelände nicht gestattet.

e. Den Anordnungen des Filmparkpersonals ist im Interesse der eigenen Sicherheit Folge zu leisten.

f. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten sind untersagt.

g. Wir behalten uns vor Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, den Eintritt zu verwehren oder Sie vom Gelände zu verweisen.

4. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht – insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren – sorgfältig wahrzunehmen, da wir sie davon nicht entbinden können. Aufsichtspersonen oder Eltern haften für alle Schäden, welche durch die zu Beaufsichtigenden verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

5. Haftung

Die Haftung des Filmpark Babelsberg für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Kartenpreis beschränkt, soweit

a. ein Schaden des Besuchers durch den Filmpark weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder

b. der Filmpark für einen dem Besucher entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

c. Wir behalten uns das Recht vor, für mutwillige Zerstörung oder Beschädigungen durch Parkbesucher, Regressansprüche an den Verursacher zu stellen.

6. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen des Filmpark Babelsberg werden sorgfältig gepflegt und zur Vermeidung von Schäden überwacht und gewartet. Solltest Du dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie diesen vor Verlassen des Parkgeländes bei den Mitarbeitern der Information, da sonst etwaige Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

7. Bild- und Tonaufnahmen & Werbung

a. Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Ausstrahlung in den Medien sind nur nach Voranmeldung gestattet (Drehgenehmigungen bitte im Bereich Unternehmenskommunikation einholen: Tel. +49 (0)331 – 72 128 47 oder presse@filmpark.de). Wegen Dreharbeiten kann es zu kurzfristigen Behinderungen oder Sperrungen kommen. Sofern möglich, sind Sie als Zuschauer herzlich dazu eingeladen, den Dreharbeiten beizuwohnen.

b. Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Filmpark Babelsberg sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen oder Zählungen.

c. Mit Nutzung der Eintrittskarte übertragen Sie dem Filmpark Babelsberg das uneingeschränkte Recht, während Ihres Aufenthalts im Filmpark Fotos/Ablichtungen anzufertigen, auf denen Sie als zufällige Person zu erkennen sind. Der Filmpark garantiert, dass diese Fotos ausschließlich zu Werbezwecken verwendet werden.

8. Hausrecht

a. Das Personal des Filmpark Babelsberg ist berechtigt, bei Verstoß gegen untenstehende Bestimmungen ein Platzverbot auszusprechen.

b. Wer gegen diese Bestimmungen Nr. 1 – 7 der AGB verstößt, andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung nutzt oder Anordnungen des Personals nicht Folge leistet, kann vom Parkgelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten Aufenthalt und viel Vergnügen im Filmpark Babelsberg.

Die Geschäftsleitung des Filmpark Babelsberg.

Special Events: Hausordnung der Metropolis Halle

Hausordnung der Metropolis Halle bei öffentlichen Veranstaltungen

Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Metropolis Halle am Filmpark Babelsberg mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern. Die Metropolis Halle vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung in der Metropolis Halle zu gewährleisten.

Gültigkeit der Hausordnung

Die Besucher der Metropolis Halle bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt am Eingang der Metropolis Halle aus und kann vor dem Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Gelände der Metropolis Halle aufhält. Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften Der FILMPARK Babelsberg GmbH und deren Vertretern steht auf dem gesamten Gelände der Metropolis Halle das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen der Inhaberin des Hausrechts und deren Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!

Ausschluss

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn ein Besucher auf dem Gelände eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist die Inhaberin des Hausrechts berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht sie von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

Personenkontrollen

Die Inhaberin des Hausrechts behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungs-dienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände der Metropolis Halle verweigern. Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.

Erste Hilfe/Verletzungen

Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall/ Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen.

Eintritt

Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen.

Jugendschutz und Altersgrenzen

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 14 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Metropolis Halle gewährt.

Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren.

Alkoholische Getränke Alkoholische Getränke werden nur an Besucher über 18 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zur Metropolis Halle. Verhalten Auf dem Gelände der Metropolis Halle hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Müllentsorgung Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht. Umwelt Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere anliegende Umgebung um die Metropolis Halle geschont wird. Bitte beachten Sie die Regelungen der Hausordnung (insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung der Metropolis Halle.

Auf dem Gelände der Metropolis Halle am Filmpark Babelsberg ist verboten:

 • das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und –flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen

• jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen

• das Mitführen von Waffen jeglicher Art;

• das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, entzündliche Druckbehälter, etc.);

• das Entzünden von offenem Feuer;

• das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;

• das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden;

• die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;

• das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind;

• Sperrige und gefährliche Gegenstände (dazu zählen auch Picknick-Körbe);

• bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;

• bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

Sachschäden und Fundsachen

Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Auf dem Gelände der Metropolis Halle gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben. Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen in der Metropolis Halle ist ausnahmslos verboten. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Ordnungsdienst überwacht. Ein Verstoß hiergegen kann zum Verweis von der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst führen.

Lärm

Bei Konzerten kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden.

Parken Fahrzeuge können auf dem Parkplatz der Filmpark Babelsberg GmbH für eine Parkgebühr von 4,00 € abgestellt werden. Auf dem Gelände der Metropolis Halle herrscht ein Parkverbot, daher empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Und nun heißt es: „Licht, Ton, Kamera – und Action!“

Ergänzende AGB Filmpark Babelsberg GmbH – Eisbahn Ordnung

1. Parken

  1. Auf den Park- und Verkehrsflächen der Filmpark Babelsberg GmbH gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Um einen störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unseres Aufsichtspersonals beachtet werden. Das Fahrzeug ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Unsachgemäß geparkte Fahrzeuge werden auf Risiko und Kosten des Halters umgesetzt.
  • Eine Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkplatz, nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges, erhoben. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen, es sind keine Gegenstände sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen.
  • Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse, wie Sturm, Hagel, Explosionen oder Feuer zurückzuführen sind sowie für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Dritten, gewährt Filmpark Babelsberg GmbH keinen Schadensersatz. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mitarbeiter der Filmpark Babelsberg GmbH verursacht wurde. Schadensersatz kann nur geleistet werden, wenn der Schaden vor Verlassen des Schadensortes Filmpark Babelsberg GmbH gemeldet wurde.

2. Eintritt

  1. Die Eisbahn der Filmpark Babelsberg GmbH darf nur mit gültiger Eintrittskarte/- bändchen betreten werden. Die Eintrittskarten/-bändchen sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen. Mit Verlassen der Location „Caligari Halle“ verlieren die Eintrittskarte und/oder das Eintrittsbändchen ihre Gültigkeit. Die Übertragung der gelösten Eintrittskarte/-bändchen nach der Nutzung auf Dritte ist unzulässig. Mit Erwerb der Eintrittskarte/-bändchen erwirbt der Nutzer die Berechtigung zur Nutzung der Eisbahn für die jeweils damit verbundene und angegebene Zeitdauer (Berechtigungszeit/Eislaufzeit).
  • Die Beschaffenheit des Eises und der Zustand der Leihschlittschuhe sind unverbindlich, es besteht kein Minderungsgrund im Eintrittspreis.
  • Kinder im Alter von unter 12 Jahren erhalten Zutritt nur in Begleitung einer mit der Aufsichtspflicht beauftragten erwachsenen Person.
  • Personen, die sich aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können, oder sich ohne Aufsicht gefährden können, ist die Benutzung der Eisbahn nur gemeinsam mit einer geeigneten Begleitperson möglich.
  • Für das Ausleihen von Schlittschuhen ist ein persönliches Pfand zu hinterlegen (z.B. Lichtbildausweis, Fahrerlaubnis etc.). Die Pfandrückgabe erfolgt ausschließlich gegen Rückgabe der Schlittschuhe. Für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende, bei Verlust und/oder Beschädigung, in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

3.  Allgemeine Sicherheitsbestimmungen/Verhaltenspflichten

  1. Die Mitnahme und das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet, dies gilt auch für das Mitführen von Behindertenbegleithunden auf die Eisfläche.
  • Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Die Eisfläche ist glatt, es besteht Rutschgefahr, auch im Bereich der Kühlleitungen und Aggregate. Daher ist im gesamten Veranstaltungsbereich auf Glatteis zu achten. Die Nutzung der Eisbahn und v.g. Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Auf der Eisfläche wird die Einhaltung eines rücksichtsvollen und umsichtigen Verhaltens vorausgesetzt und gefordert. Es ist nicht zulässig, sich auf die Eisfläche oder Bande zu setzen. Die Nutzung der Eisbahn erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Der Nutzer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Nutzer hat möglichst risikofrei für sich selbst und andere zu fahren. Besondere Umsicht und Rücksicht gilt es gegenüber Kindern und Fahranfängern einzuhalten.
  • Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe, Ketten etc.) sind verboten.
  • Den Anordnungen des Personals ist, im Interesse der eigenen Sicherheit, Folge zu leisten.
  • Das mutwillige Lärmen und der Betrieb von mitgebrachten Musikgeräten sind untersagt. Das Mitführen von Sportgeräten wie Pucks, Eishockeyschlägern etc. ist verboten.
  • Das Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen, das Zerstören der Eisfläche, das Rauchen in der Caligari Halle und der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche sind untersagt.
  1. Mit Schlittschuhen ist das Laufen außerhalb der Eisfläche nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (Gummimattenbelag) zulässig.
  • Nicht gestattet sind insbesondere das „Kettenlaufen“ und das Laufen gegen die allgemeine Fahrtrichtung.
  • Filmpark Babelsberg GmbH behält sich vor Personen, die unter Einfluss von Alkohol und oder Rauschmitteln stehen, den Eintritt zu verwehren und/oder des Geländes zu verweisen.

4. Aufsichtspflicht

  1. Eltern und Begleitpersonen von Gruppen haben ihre Aufsichtspflicht – insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren – sorgfältig zu erfüllen, da sie davon nicht entbunden werden können. Aufsichtspersonen und/oder Eltern und/oder Erziehungsberechtigte haften für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

5. Haftung

  1. Filmpark Babelsberg GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
  • Es wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Gefahren für Leben und Gesundheit. Filmpark Babelsberg GmbH haftet nicht für fremdes Eigentum und von Besuchern eingebrachte Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  • Filmpark Babelsberg GmbH behält sich das Recht vor, für mutwillige Zerstörung oder Beschädigungen durch Eisbahnbesucher Regressansprüche an den Verursacher zu stellen.

6. Schadensmeldungen

  1. Alle Einrichtungen der Eisbahn werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Nutzer dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist dies vor Verlassen der Eishalle beim Personal zu melden, da sonst etwaige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Eine Meldung hat auch dann zu erfolgen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

7. Bild-, Tonaufnahmen, Werbung

  1. Bild- und Tonaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Ausstrahlung sind nur nach Voranmeldung gestattet (schriftliche Drehgenehmigungen sind im Bereich Unternehmenskommunikation einzuholen).
  • Aufgrund von Dreharbeiten kann es zu kurzfristigen Behinderungen oder Sperrungen kommen. Sofern möglich, sind die Besucher als Zuschauer dazu eingeladen, den Dreharbeiten beizuwohnen.
  • Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen der Filmpark Babelsberg GmbH sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Filmpark Babelsberg GmbH gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen, Interviews oder Zählungen und Ähnlichem.
  • Mit Nutzung der Eintrittskarte/-bändchen überträgt der Besucher der Filmpark Babelsberg GmbH das uneingeschränkte Recht, während des Aufenthalts Fotos/Ablichtungen anzufertigen, auf denen der Besucher als zufällige Person zu erkennen ist. Filmpark Babelsberg GmbH garantiert, dass diese Fotos und/oder Videos und/oder Filmaufnahmen ausschließlich zu Werbezwecken verwendet werden.

8.  Hausrecht

  1. Die Mitarbeiter der Filmpark Babelsberg GmbH und/oder durch sie beauftragte Dritte sind berechtigt, bei Verstoß gegen Bestimmungen der AGB/Hausordung und/oder eAGB einen Platzverweis und/oder ein anschließendes Hausverbot auszusprechen.
  • Wer gegen die Bestimmungen der AGB/Hausordnung der Filmpark Babelsberg GmbH und/oder der Nr. 1 – 7 der eAGB Filmpark Babelsberg GmbH – Eisbahn verstößt, andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung nutzt oder Anordnungen des Personals nicht Folge leistet, kann der Eisbahn verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht.

Stand eAGB – Eisbahn: November 2019

Aushang

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